Mietanpassung
Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen
Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können ab 01. Januar 2023 angehoben werden. Es gelten neue Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Dies ist aufgrund der in den §§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5a sowie 41 Abs. 2 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung festgelegten Indexierung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen möglich.
Alle Informationen dazu finden Sie in folgendem Infoblatt von
Haus & Grund Rheinland Westfalen: